Ordungsmaßnahmen in der Schule 

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Unterrichtsausschluss in der Schule als Ordnungsmaßnahme

Unterrichtsausschluss - Ausschluss vom Unterricht

Unterrichtsausschluss & Ausschluss vom Unterricht
was ist das?

Unter einem Unterrichtsausschluss versteht man das zeitlich befristete Verbot am regulären Unterricht in der Schule teilzunehmen:
  • Meist wird der Unterrichtsausschluss derart vollzogen, dass der Schüler für den Zeitraum morgens Aufgaben abholt, diese während des vormittags dann zu Hause bearbeitet und die Ergebnisse mittags wieder in der Schule abgibt.
  • Es gibt allerdings auch Konstellationen, bei denen Schulen dem Schüler während des Unterrichtsausschlusses verbieten, das Schulgelände zu betreten und dem Schüler zu Beginn des Unterrichtsausschlusses Aufgaben für den Zeitraum zur Verfügung stellen, die dieser während der Dauer des Unterrichtsausschlusses dann zu Hause bearbeiten soll. Mitunter gehen Schule sogar so weit, dass sie gar keine Aufgaben zur Verfügung stellen, so dass der Schüler sich während der Dauer des Unterrichtsausschlusses selbst kümmern soll, was allerdings unzulässig ist.
  • Wenige Schulen gestalten den Unterrichtsausschluss auch so, dass man während der Dauer des Unterrichtsausschlusses in einem separaten Raum mit anderen Schülern, die einen Unterrichtsausschluss haben, zusammensitzt und dort Aufgaben löst.
Meist wird der Unterrichtsausschluss also zu Hause in einer Form von Homeschooling bewältigt, was natürlich ein massiver Eingriff in das Recht auf Bildung darstellt, was die Schulen freilich nicht hindert, immer schneller Unterrichtsausschlüsse auszusprechen.

Meist sind Unterrichtsausschlüsse in  den Schulgesetzen gestaffelt festgelegt:
  • Unterrichtsausschlüsse bis zu einer Woche, die dann auch oftmals der Schulleiter eigenständig festsetzen kann.
  • Längere Unterrichtsausschlüsse, teils Unterrichtsausschlüsse bis zu 2 Wochen (bspw. Hessen, NRW). Unterrichtsausschlüsse bis zu 4 Wochen (bspw. Baden-Württemberg) und teils gar Unterrichtsausschlüsse bis zu 3 Monaten (bspw. Niedersachsen).
In der Praxis überwiegen eindeutig die Unterrichtsausschlüsse bis zu 5 Tagen. Längere Unterrichtsausschlüsse werden wegen des Rechts auf Bildung tendenziell seltener ausgesprochen, wobei es allerdings auch Bundesländer wie Niedersachsen gibt, bei denen wegen des langen Strafrahmens bis zu 3 Monaten oftmals massiv über das Ziel hinausgeschossen wird und dabei auch vergessen wird, dass ein Schuljahr netto (d.h. ohne Ferien) gerade einmal 8,5 Monate geht!

Unterrichtsausschluss - Ausschluss vom Unterricht
wie kann ich mich wehren?

Die beste Abwehr eines Unterrichtsausschlusses ist die, dass dieser erst gar nicht angeordnet wird. Denn wird erst einmal ein Unterrichtsausschluss angeordnet, dann hat ein Widerspruch meist keine aufschiebende Wirkung oder es wird ein Sofortvollzug angeordnet, d.h. die Schulen vollziehen den Unterrichtsausschluss auch dann, wenn Eltern einen Widerspruch einlegen!
  • Aus diesem Grunde sollte man immer dann, wenn ein rechtswidriger Unterrichtsausschluss im Raum steht, möglichst vor Erlass des Unterrichtsausschlusses schon professionelle Gegenwehr erfolgen!
  • Ist der Unterrichtsausschluss ergangen, dann ist selbst bei anwaltlicher Vertretung nicht sicher, ob die Schule dem Widerspruch noch stattgibt, oder es auf einen gerichtlichen Eilantrag ankommen lässt, bei dem dann die Maßnahme überprüft wird.
Ich rate deshalb zu einer möglichst frühzeitigen Kontaktaufnahme, damit man erörtern kann, ob ein anwaltlicher Einsatz schon jetzt geboten ist oder dann im Rahmen des Widerspruchsverfahren erfolgt, was allerdings dazu führen kann, dass man ergänzend einen gerichtlichen Eilantrag benötigt, damit der Unterrichtsausschluss nicht vollzogen wird.

Rechtsmittel sind immer dann geboten, wenn der Vorwurf nicht stimmt, der Unterrichtsausschluss überzogen erscheint oder eine Stigmatisierung eingetreten ist, die es gebietet, dass man wieder einen Fuß in die Tür bekommt, bevor es Schlag auf Schlag weitergeht.

Aus letztem Grunde sollte man auch beachten, dass die Anordnung eines Unterrichtsausschlusses die Überschreitung einer Hemmschwelle der Schule beinhaltet: Wer erst einmal einen Unterrichtsausschluss erhalten hat, bei dem geht es schnell rasch weiter...

Wenn also ein Unterrichtsausschluss im Raum steht, sollten Sie mich möglichst frühzeitig für eine Erstberatung oder ein Mandat kontaktieren. Anfragen wegen Unterrichtsausschlüssen behandle ich stets als Eilfälle, je schneller ich reagiere, desto mehr Optionen gibt es erfahrungsgemäß!
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