Ordungsmaßnahmen in der Schule 

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Ordnungsmaßnahmen Niedersachsen - § 61 Niedersächsisches Schulgesetz (§ 61 NSchG)

Ordnungsmaßnahmen Niedersachsen (§ 61 NSchG)

 Ordnungsmaßnahmen Niedersachsen
§ 61 Niedersächsisches Schulgesetz

In § 61 Schulgesetz Niedersachsen sind die schulischen Ordnungsmaßnahmen geregelt.

Nachfolgend stelle ich Ihnen die wichtigsten Ordnungsmaßnahmen in Niedersachsen kurz vor:

Weitergehende Informationen zu diesem und allen anderen wichtigen schulrechtlichen Themen finden Sie auch auf meiner neuen Website anwalt-fuer-schulrecht.online.

Ausschluss vom Unterricht in einem Fach Niedersachsen

In Niedersachsen ist ein partieller Unterrichtsausschluss in einem Fach  bis zur Dauer von einem Monat möglich. Dies ist im Ergebnis eine Mischung aus Unterrichtsausschluss und partieller Überweisung in eine Parallelklasse, wenn man stattdessen am Unterricht der anderen Klasse teilnimmt, was aber nicht immer der Fall ist. Mehr Informationen zum Ausschluss vom Unterricht in einem Fach erhalten Sie durch den vorstehenden Link

Überweisung in eine Parallelklasse
Niedersachsen

Die Überweisung in eine Parallelklasse in Niedersachsen ist pädagogisch dahingehend beschränkt, dass der Vorwurf auf einem gravierenden Konflikt innerhalb der Klasse beruhen  muss, der nicht anders gelöst werden kann. Mehr Informationen zur Überweisung in eine Parallelklasse erhalten Sie durch den vorstehenden Link.

Unterrichtsausschluss bis zu 3 Monaten Niedersachsen

Der Unterrichtsausschluss ist in Niedersachsen die häufigste Ordnungsmaßnahme wobei der Strafrahmen von bis zu 3 Monaten exorbitant ist. Aus diesem Grunde schießen Schulen in Niedersachsen bei Unterrichtsausschlüssen im  Vergleich zu anderen Bundesländern auch häufig über das Ziel hinaus. Mehr Informationen zum Unterrichtsausschluss erhalten Sie durch den vorstehenden Link.

Ausschluss von der Klassenfahrt Niedersachsen

Der Ausschluss von unterrichtlichen Angeboten in Niedersachsen meint meist den Ausschluss von der Klassenfahrt. Dieser ist nur denkbar, wenn die Klassenfahrt ansonsten erheblich gefährdet wäre, insbesondere weil der betreffende Schüler notorisch gegen Regeln verstößt. Mehr Informationen zum Ausschluss von der Klassenfahrt erhalten Sie durch den vorstehenden Link.
 

Überweisung an eine andere Schule Niedersachsen

Hierbei handelt es sich um die dauerhafte Zuweisung einer neuen Schule, die nur in Extremfällen direkt angeordnet werden darf. Im Regelfall hat der Maßnahme die Androhung der Überweisung in eine andere Schule vorauszugehen und ein erneuter gravierender Verstoß zu folgen. Mehr Informationen zur Überweisung an eine andere Schule erhalten Sie durch den vorstehenden Link.

Verweisung von der Schule Niedersachsen

Die Verweisung von der Schule ist gleichsam ein dauerhafter Ausschluss, wobei man zunächst die neue Schule selbst suchen muss. Verweigern sich alle Schulen einer Aufnahme muss die Landesschulbehörde indes eine neue Schule zuweisen.  Mehr Informationen zur Verweisung von der Schule erhalten Sie durch den vorstehenden Link.

Wie verhindere ich Ordnungsmaßnahmen in Niedersachsen?
 Widerspruch gegen Ordnungsmaßnahmen in Niedersachsen

Gegen Ordnungsmaßnahmen in Niedersachsen sollte man sich immer wehren,
  • wenn sich der Vorwurf ganz anders darstellt,
  • oder die Schule einen auf dem Kieker hat 
  • oder wenn die pädagogische Ahndung zu hart erscheint.
Mehr Informationen hierzu erhalten Sie unter dem Link "Was tun bei Ordnungsmaßnahmen in Niedersachsen?" oder kontaktieren Sie mich direkt, dann kann ich Ihren Fall natürlich auch deutschlandweit übernehmen.

Weitergehende Informationen zu diesem und allen anderen wichtigen schulrechtlichen Themen finden Sie auch auf meiner neuen Website anwalt-fuer-schulrecht.online.


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