Ordungsmaßnahmen in der Schule 

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Ordnungsmaßnahmen Sachsen-Anhalt - § 44 Schulgesetz Sachsen-Anhalt (§ 44SchulG LSA)

Ordnungsmaßnahmen Sachsen-Anhalt

 Ordnungsmaßnahmen in Sachsen Anhalt - § 44 SchulG LSA

Die schulischen Ordnungsmaßnahmen in Sachsen Anhalt sind in § 44 Schulgesetz Sachsen-Anhalt geregelt.  nachfolgend stelle ich Ihnen die wichtigsten Regelungen kurz  vor:

Schriftlicher Verweis Sachsen-Anhalt

Die Ordnungsmaßnahmen in Sachsen-Anhalt starten mit dem schriftlichen Verweis.. Die Anforderungen hierfür sind gegenüber den anderen Ordnungsmaßnahmen geringer, allerdings sollte man ihn nicht unterschätzen, da es eben der "Einstieg" in Ordnungsmaßnahmen ist. Mehr Informationen zum schriftlichen Verweis erhalten Sie durch den vorstehenden Link

Unterrichtsausschluss bis zu 5 Tagen Sachsen Anhalt

Der Unterrichtsausschluss ist in Sachsen Anhalt die häufigste Ordnungsmaßnahme. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, bei denen mehrwöchige Unterrichtsausschlüsse möglich sind, beschränkt Sachsen-Anhalt die Dauer von Unterrichtsausschlüssen auf 5 Tage. Ungeachtet dessen  muss man hier immer aufpassen, denn Schulen gewöhnen sich rasch an Unterrichtsausschlüsse, wenn diese Hürde erst einmal überwunden ist... Mehr Informationen zum Unterrichtsausschluss erhalten Sie durch den vorstehenden Link.

Überweisung in eine andere Klasse Sachsen Anhalt

Die Überweisung in eine andere Klasse setzt in Sachsen-Anhalt immer voraus, dass ein Konflikt innerhalb der Klasse besteht, der nicht anders auflösbar erscheint. Wegen sonstiger Vergehen kann man keinen Schüler der  Klasse verweisen.  Mehr Informationen zur Überweisung in eine andere Klasse erhalten Sie durch den vorstehenden Link.

Ausschluss von der Klassenfahrt Sachsen-Anhalt

Der Ausschluss von der Klassenfahrt ist nicht explizit in Sachsen-Anhalt geregelt, wird aber verfügt, Im Ergebnis wird dies wie ein Unterrichtsausschluss behandelt, setzt aber voraus, dass die Klassenfahrt durch die Teilnahme des Schülers gefährdet wird. Mehr Informationen zum Ausschluss von der Klassenfahrt erhalten Sie durch den vorstehenden Link.
 

Überweisung an eine andere Schule Sachsen-Anhalt

Die Überweisung an eine andere Schule ist die ultimative Ordnungsmaßnahme, da sie endgültig das Schulverhältnis zur bisherigen Schule beendet. Sie setzt regelmäßig eine vorherige Androhung der Überweisung von der Schule voraus und ist nur in gravierenden Konstellationen denkbar - Schulen versuchen  es indes oftmals bereits bei Bagatellen in der Hoffnung, dass der Schüler sich nicht wehrt... Mehr Informationen zur Überweisung an eine andere Schule erhalten Sie durch den vorstehenden Link.

Verweisung von allen Schulen Sachsen-Anhalt

Wer die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat und von der Schule fliegt, wird der Schule verwiesen, d.h. er erhält keine neue Schule. Grundsätzlich ist wegen des Rechts auf Bildung indes denkbar, dass man die Schule woanders fortsetzt. Mehr Informationen zur Verweisung an eine andere Schule erhalten Sie durch den vorstehenden Link.

Wie verhindere ich Ordnungsmaßnahmen in Sachsen-Anhalt?
Widerspruch gegen Ordnungsmaßnahmen in Sachsen-Anhalt

Gegen Ordnungsmaßnahmen in Sachsen-Anhalt sollte man sich immer wehren,
  • wenn sich der Vorwurf ganz anders darstellt,
  • oder die Schule einen auf dem Kieker hat 
  • oder wenn die pädagogische Ahndung zu hart erscheint.
Für nähere Informationen hierzu gehen Sie auf den Link "Was tun bei Ordnungsmaßnahmen in Sachsen-Anhalt?" oder kontaktieren Sie mich direkt wegen Ihres konkreten Falles.



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