Ordungsmaßnahmen in der Schule 

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Überweisung in die Parallelklasse

Überweisung in eine Parallelklasse

Überweisung in eine Parallelklasse - was ist das?

Bei der Überweisung in eine Parallelklasse wird der Schüler zumeist dauerhaft, teils aber nur vorübergehend in eine andere Klasse versetzt.

Die vorübergehende Überweisung in eine Parallelklasse ist nur in weniger Bundesländern (bspw. Hessen) geregelt, kann aber als minus zu einer dauerhaften Überweisung in eine Parallelklasse grundsätzlich in allen Bundesländern angeordnet werden. In der Praxis kommt sie freilich nur sehr selten vor, weil man damit potentiell das Gefüge der Parallelklasse stört, wenn man ihr vorübergehend einen neuen Mitschüler zuweist.

Eine Versetzung in eine Parallelklasse kommt nur dann in Betracht, wenn es Konflikte innerhalb der Klasse gab, die auf andere Weise nicht zu lösen waren und für die der Schüler, den man in die Parallelklasse überweisen möchte, verantwortlich ist.

Hieraus ergibt sich, dass der Anwendungsbereich für Überweisungen in eine Parallelklasse nicht allzu groß sind und es vergleichsweise selten zu der Anordnung der Überweisung in eine Parallelklasse kommt.

Die Überweisung in eine Paralleklasse - wie kann ich mich wehren?

Die Anordnung der Überweisung in eine Parallelklasse ergeht per Verwaltungsakt, d.h. man kann dagegen Widerspruch einlegen und damit ein Widerspruchsverfahren einleiten.

Das Hauptproblem liegt auch hier darin, dass in den meisten Bundesländern der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, bzw. in den anderen Bundesländern die Schulen dann üblicherweise durch Anordnung des Sofortvollzugs dafür sorgen, dass trotz des Widerspruchs die Überweisung in die Parallelklasse sofort vollzogen wird.

Wird die Überweisung in eine Parallelklasse aber erst einmal vollzogen, dann ist es faktisch so gut wie unmöglich, dass man dann in seine bisherige Klasse zurückkommt, da dann üblicherweise eine Eigendynamik entsteht, die man vielleicht noch juristisch, aber  nicht mehr zwischenmenschlich aufhalten kann...

Aus diesem Grunde muss man die Überweisung in die Parallelklasse möglichst schon verhindern, bevor diese angeordnet wird, bzw. sobald dies der Fall ist, sich professionell dagegen durch einen anwaltlichen Widerspruch oder einen gerichtlichen Eilantrag wehren. Für die Details, kontaktieren Sie mich bitte direkt.


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